GUTACHTERLICHE TÄTIGKEITEN (ASSURANCE)

GUTACHTERLICHE TÄTIGKEITEN (ASSURANCE)

Im Rahmen von gutachterlichen Tätigkeiten geben Wirtschaftsprüfer*innen ihre fundierte Auffassung zu einem Sachverhalt ab. Diese Auffassung stützen sie auf die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, ihr pflichtgemäßes Ermessen sowie ihre umfassenden Sachkenntnisse.

Vereinbarte Untersuchungshandlungen (ASSURANCE)

Vereinbarte Untersuchungshandlungen (ASSURANCE)

In einem Auftrag zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen nimmt der Wirtschaftsprüfer zuvor mit dem Auftraggeber vereinbarte und von diesem als für seine Zwecke angemessen erachtete Untersuchungshandlungen vor. Gegenstand vereinbarter Untersuchungshandlungen können sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Informationen sein.

Erstellung von Jahresabschlüssen (Assurance)

Erstellung von Jahresabschlüssen (Assurance)

Wirtschaftsprüfer*innen werden aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Prüfung häufig mit der Erstellung von Jahresabschlüssen beauftragt. Je nach konkreter Ausgestaltung des Auftrags kann es sich dabei um eine reine Erstellungstätigkeit ohne eine Beurteilung durch den Wirtschaftsprüfer oder um eine Erstellung kombiniert mit umfassenden Beurteilungen handeln.

Betriebswirtschaftliche Prüfungen (ASSURANCE)

Betriebswirtschaftliche Prüfungen (ASSURANCE)

Das Angebot an Assurance- und verwandten Leistungen ist breit gefächert und entwickelt sich im Zuge des stetigen Wandels, dem Unternehmen ausgesetzt sind, dynamisch weiter. Doch was fällt alles unter Assurance- und verwandte Leistungen? Wie werden sie durchgeführt?