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DAS WP-WIKI

Was die Fachtermini des Wirtschaftsprüferberufs bedeuten

Von A bis M

Von N bis Z

Abschluss

Ein Abschluss (Jahres-, Konzern-, Zwischen- und sonstiger Abschluss) besteht grundsätzlich aus mehreren Finanzaufstellungen (z.B. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung) unter Einschluss der damit zusammenhängenden Angaben (z.B. Anhangangaben). Die erforderlichen Finanzaufstellungen und sonstigen Angaben ergeben sich dabei aus den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen.

Abschlussprüfer

Für die Prüfung eines Abschlusses, z.B. Jahres- oder Konzernabschluss eines Unternehmens, und ggf. (Konzern-)Lageberichts bestellter Prüfer.

Abschlussprüfung

Prüfung eines Abschlusses und ggf. (Konzern-)Lageberichts. Abschlussprüfungen können sich aus gesetzlichen Vorschriften (Pflichtprüfungen) ergeben, sie können aber auch freiwillig erfolgen (freiwillige Prüfungen).

Accounting

Vorgang der systematischen und transparenten Erfassung sowie ggf. Offenlegung unternehmerischer Transaktionen und Sachverhalte bzw. der daraus resultierenden Finanzdaten. Die Finanzdaten werden regelmäßig von verbalen Erläuterungen begleitet.

Advisory

Unter dem Begriff Advisory (auch Consulting oder Beratung) werden Dienstleistungen gefasst, bei der denen Wirtschaftsprüfer*innen als unabhängige Berater bei der Klärung von Sachverhalten oder Problemstellungen und der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen unterstützend tätig werden. Dabei löst der Berater die Problemstellung eigenständig und übernimmt für seinen Lösungsvorschlag die Verantwortung. Die Entscheidung, ob bzw. inwieweit der Vorschlag des Beraters umgesetzt wird oder welche sonstigen Schlüsse aus dem Beratungsergebnis gezogen werden, obliegt allerdings dem Beratenen.  

Anhang (handelsrechtlicher)

Pflichtgemäßer oder freiwilliger Bestandteil des handelsrechtlichen Jahres- oder Konzernabschlusses, welcher allgemeine Angaben zum Abschluss sowie zusätzlichen Angaben zu den einzelnen Posten der (Konzern-)Bilanz oder (Konzern-)Gewinn- und Verlustrechnung enthält. Sein Zweck ist es, durch ergänzende quantitative und qualitative Informationen, die dem Zahlenwerk der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht unmittelbar zu entnehmen sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bzw. Konzerns zu vermitteln.

Assurance

Prüfungsleistungen außerhalb von Jahres- und Konzernabschlussprüfung, bei denen auf Grundlage eines Soll-Ist-Vergleichs ein Prüfungsurteil (bspw. in Form eines Prüfungsvermerks) abgeben wird. 

Durch das Urteil einer sachverständigen und unabhängigen Partei soll die Verlässlichkeit und damit das Vertrauen Dritter in Sachverhaltsinformationen erhöht werden. Der Prüfungsgegenstand beschränkt sich nicht nur – wie bei der klassischen Abschlussprüfung – auf historische Finanzinformationen, sondern kann auch andere Finanzinformationen, nicht-finanzielle historische Informationen (z.B. Umweltdaten, Leistungsindikatoren), Systeme und Prozesse oder Verhaltensweisen (z.B. Einhaltung von Compliance-Regeln) umfassen.

Audit

Siehe Abschlussprüfung.

Aufsichtsrat

Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, teilweise per Satzung oder Gesellschaftsvertrag vereinbart. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren.

Bankenaufsicht

Aufsichtsbehörden, die im Rahmen der staatlichen Finanzmarktaufsicht die Tätigkeit von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten und die Finanzmärkte überwachen. Die Hauptziele bestehen darin, Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können.

Begrenzte Sicherheit

Bei einem Auftrag mit begrenzter Sicherheit sind Prüfungshandlungen durchzuführen, bis das Prüfungsrisiko auf ein im Einzelfall akzeptables Maß reduziert ist. Dieses Risiko ist bei Aufträgen zur Erlangung begrenzter Sicherheit allerdings höher als bei Aufträgen zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit. Um das Vertrauen der Adressaten in die geprüfte Sachverhaltsinformation erhöhen zu können, muss der erlangte Grad an Sicherheit aussagekräftig sein. Was im konkreten Einzelfall als aussagekräftig anzusehen ist, hängt von den Informationsbedürfnissen der Adressaten, den anzuwendenden Kriterien sowie von dem zugrunde liegenden Sachverhalt ab.

Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk stellt die Ergebnisse einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahres- oder Konzernabschlussprüfung auch für die Öffentlichkeit zusammengefasst dar. Er wird vom Abschlussprüfer erteilt. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, ihn gemeinsam mit dem Abschluss und ggf. (Konzern-)Lagebericht im Unternehmensregister zu veröffentlichen.  

(Konzern-)Bilanz

Summarische Gegenüberstellung von Verwendung (Aktiva, gegliedert nach Anlage- und Umlaufvermögen) und Herkunft der Mittel (Passiva) eines Unternehmens bzw. Konzerns. Das Vermögen (Aktiva) kann dabei aus Eigen- oder Fremdkapital (Passiva) herstammen. Die (Konzern-)Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses (Konzernabschlusses) eines Unternehmens.

Bilanzfälschung

Unter Bilanzfälschung werden Manipulationen in der Rechnungslegung verstanden. Absichtlich falsche Darstellungen von betragsmäßigen oder anderen Angaben im Abschluss sollen die Adressaten des Abschlusses täuschen, z.B. in dem sie die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens verschleiern bzw. besser darstellen.

Bilanzierung

Begriff für Bilanzansatz („Was wird bilanziert?“) und Bilanzbewertung („Mit welchem Wert wird etwas bilanziert?“). Die Bilanzierung hat dabei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) – teilweise auch als Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bezeichnet – zu entsprechen. Maßgeblich können aber auch andere – z.B. internationale – Normen sein.

Bilanzpolitik

Mittel zur Steuerung der mit einem Abschluss in Zusammenhang stehenden Konsequenzen sowie als Instrument der Informationspolitik zur Lenkung des Verhaltens von aktuellen oder potentiellen Unternehmensinteressenten.

Bilanzrecht

Rechtsnormen und Rechtsprechung, die sich mit Fragen des Rechnungswesens, der Buchführung und Bilanzierung in Unternehmen befassen. Das Bilanzrecht hat die Harmonisierung der Bilanzierung zum Ziel, wodurch Unternehmen der verschiedensten Wirtschaftszweige eine einheitliche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen haben.

Blacklist

Bestimmte Nichtprüfungsleistungen, die auf einer sog. Blacklist enthalten sind, dürfen vom Abschlussprüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (auch: public interest entity –, kurz PIE) für das zu prüfende Unternehmen nicht erbracht werden. Die nicht auf der Blacklist geführten und somit zulässigen Beratungsleistungen sind zudem auf eine bestimmte Höhe des Honorars für die Abschlussprüfung begrenzt (sog. Fee Cap). 

Compliance

Betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regelkonformität von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes. Die Nichteinhaltung von Regeln kann zu Sanktionen, Bußgeldern oder zur Gewinnabschöpfung führen. Die vorrangigen Ziele von Compliance sind Risikosteuerung, Effizienzsteigerung und Effektivitätssteigerung.

Corporate Governance

Rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen zum Wohlwollen aller relevanten Anspruchsgruppen (= Stakeholder). Ein Corporate-Governance-System besteht aus der Gesamtheit relevanter Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen, Unternehmensleitbild, und Gewohnheit der Unternehmensleitung und -überwachung.

Corporate Social Responsibility (CSR)

CSR steht für verantwortliches unternehmerisches Handeln in der eigentlichen Geschäftstätigkeit (Markt), über ökologisch relevante Aspekte (Umwelt) bis hin zu den Beziehungen mit Mitarbeitern (Arbeitsplatz) und dem Austausch mit den relevanten Anspruchs- bzw. Interessengruppen (Stakeholdern).

Cyberangriff

Einwirkung auf ein- oder mehrere informationstechnische Systeme im oder durch den Cyberraum mit dem Ziel, die IT-Sicherheit durch informationstechnische Mittel ganz oder teilweise zu beeinträchtigen.

Cyberkriminalität

Straftaten, die sich gegen das Internet, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten sowie Straftaten, die unter Nutzung von Informationstechnik begangen werden.

Datenanalysen

Bei Datenanalysen handelt es sich um Vorgehensweisen, bei denen mit Hilfe IT-gestützter Anwendungen regelmäßig große Mengen finanzieller oder nicht-finanzieller quantitativer oder qualitativer Daten aus unterschiedlichen Quellen verarbeitet und analysiert werden.

Datenschutzrecht

Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse zu fördern. Zum Datenschutzrecht im weitesten Sinne gehören deshalb alle Gesetze, Vereinbarungen, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausgestalten oder den Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln.

Datensicherheit

Maßnahmen, um den Schutz von Daten vor Verlust (Verfügbarkeit), Verfälschung, unberechtigtem Zugriff (Vertraulichkeit) und Verfälschung (Integrität) zu gewährleisten.

Digitalisierung

Umwandlung von analogen, d.h. stufenlos darstellbaren Werten bzw. das Erfassen von Informationen über physische Objekte in Formate, welche sich zu einer Verarbeitung oder Speicherung in digitaltechnischen Systemen eignen. Die Möglichkeit der informationstechnischen (Weiter-)Verarbeitung ist ein Prinzip, das allen Erscheinungsformen der Digitalen Revolution und der Digitalen Transformation im Wirtschafts-, Gesellschafts-, Arbeits- und Privatleben zugrunde liegt.

Due-Diligence

Sorgfältige Untersuchung und Analyse eines Zielunternehmens meistens zur Vorbereitung und Durchführung einer Transaktion (z.B. Kauf/Verkauf). Die Zielsetzung von Due-Diligence ist die Beschaffung und Aufbereitung von Informationen zur Chancen- und Risikoerkennung. Due-Diligence-Untersuchungen tragen zur Erhöhung der Qualität von Entscheidungen und Maßnahmen während der Durchführung einer Unternehmenstransaktion bei und erhöhen somit das Vertrauen der Entscheidungsträger in die Informationsbasis. Due-Diligence-Untersuchungen können im Einzelfall auch Assurance-Aufträge umfassen oder deren Ergebnisse verwerten.

European Public Sector Accounting Standards (EPSAS)

Bezeichnung für das Konzept, einheitliche europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor zu entwickeln. Die EPSAS stehen dabei im Fokus diverser fachlicher Diskussionen bei Bund, Ländern und Kommunen sowie auf europäischer Ebene.

European Single Electronic Format (ESEF)

Anforderung der EU an alle Unternehmen, die Wertpapiere innerhalb der EU emittiert haben, ihren Jahresabschluss, ggf. IFRS-Einzelabschluss sowie IFRS-Konzernabschluss, (Konzern-)Lagebericht, (Konzern-)Bilanzeid und Konzernlageberichtseid in einem einheitlichen elektronischem Berichtsformat (XHTML-Format) wiederzugeben und offenzulegen. Der IFRS-Konzernabschluss ist zudem mit Auszeichnungen (sog. Tags) zu versehen (iXBRL-Auszeichnung). Die Auszeichnung erfolgt nach einer klar definierten IFRS-Taxonomie, welche es ermöglicht, Konzernabschlüsse automatisiert auszulesen.

Fair Value

Wertkonzept zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden in der internationalen Rechnungslegung (IFRS und US GAAP). Es handelt sich um einen (tatsächlichen oder fingierten) objektiven Markt- bzw. Zeitwert, bei dessen Ermittlung von spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens zu abstrahieren und auf allgemeine Marktbedingungen abzustellen ist.

Fee Cap

Siehe Blacklist

Finanzberichterstattung

Überbegriff, unter der man die externen Berichte zusammenfasst, in denen ein Unternehmen seine finanziellen Aktivitäten offenlegt. Finanzberichte informieren Regierung, Regulierungsbehörden, Investoren, Führungskräften, Geschäftsleitung und, im Fall von Aktiengesellschaften, die Öffentlichkeit. Finanzberichte beinhalten bei Konzernabschlüssen: Bilanzen, Kapitalflussrechnungen, Erfolgsrechnungen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen, Eigenkapitalnachweisen bzw. Ergebnisrechnungen. 

Finanzinformation

Bei Finanzinformationen handelt es sich um in Begriffen des Rechnungswesens ausgedrückte Informationen über wirtschaftliche Ereignisse, die überwiegend aus dem Rechnungswesensystem eines Unternehmens abgeleitet werden. Sie können sich auf vergangene oder zukünftige Zeitpunkte oder Zeiträume beziehen. 

Finanzinstrument

Rechtsbegriff, mit dem im Finanzwesen alle Ansprüche, sonstige Vermögenswerte und Verpflichtungen bezeichnet werden, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben. Diese aus Finanzkontrakten oder sonstigen finanziellen Vereinbarungen resultierenden Rechte bzw. Pflichten müssen dabei stets auf finanziellen Sachverhalten beruhen.

FISG – Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität.

Durch das im Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität soll die Weiterentwicklung und Neuausrichtung von regulatorischen Anforderungen an Überwachungssysteme, insbesondere von Internen Kontrollsystemen (IKS) und Risikomanagementsystemen (RMS) für börsennotierte Unternehmen angestoßen werden. Durch die Maßnahmen des FISG soll die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sichergestellt und das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt dauerhaft gestärkt werden.

Fraud/Forensic Auditing

Untersuchung von risikobehafteten Unternehmenseinheiten, Geschäftsbereichen, Unternehmensprozessen und -subprozessen auf Fraud. Darunter fällt auch die Aufklärung von eingetretenen dolosen Handlungen im Unternehmen sowie die strukturierte Prüfung interner Kontrollen und fraud-gefährdeter Geschäftsvorfälle. Weiterhin kann eine Schadensermittlung durchgeführt werden und bei der Rückführung von Vermögenswerten Hilfestellung geleistet werden.

Geldwäsche

Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Da das zu „waschende“ Geld aus illegalen Tätigkeiten wie Korruption, Bestechung, Raub, Erpressung, Drogenhandel, ungenehmigtem Waffenhandel oder Steuerhinterziehung stammt, soll dessen Herkunft verschleiert werden. Die Bekämpfung der Geldwäsche wird als wichtiges Element im Kampf gegen die organisierte Kriminalität betrachtet.

Going Concern
Siehe Unternehmensfortführung
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA)

System überindividueller Normen, die der Verhaltenssteuerung von Abschlussprüfern bzw. Prüfern anderer historischer Finanzinformationen dienen. Die GoA determinieren im Gegensatz zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) die Struktur der Abschlussprüfung, konkretisieren den Prüfungsumfang und dienen allgemein der Sicherung der Vertrauenswürdigkeit von Abschlussprüfungen und anderer Prüfungen historischer Finanzinformationen.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Ein System von teils geschriebenen, teils ungeschriebenen Regeln und Konventionen zur gesamten Rechnungslegung, die sich neben dem unmittelbar geschriebenen Recht vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben.

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland, die mit Wirkung zum 01.01.2015 die zuvor geltenden „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) und „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) abgelöst hat. Die GoBD enthalten Vorgaben, die nach Sicht der Finanzverwaltung für alle EDV-Systeme relevant sind, die steuerrelevante Daten direkt oder indirekt erfassen oder verarbeiten.

Gutachten

Begründete Stellungnahme eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage.

Handelsgesetzbuch (HGB)

Wichtigste Rechtsgrundlage des deutschen Handelsrechts. Das Handelsgesetzbuch gilt für Kaufleute und ist aus diesem Grund spezifischer als das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im HGB ist ein Großteil der deutschen Gesetze zu Jahres- und Konzernabschlüssen, (Konzern-)Lageberichten sowie deren Prüfung und Offenlegung enthalten.

Hinreichende Sicherheit

Hinreichende Sicherheit ist ein hoher Grad an Sicherheit, aber kein absoluter. Bei einem Auftrag mit hinreichender Sicherheit hat der Prüfer das Risiko, dass er ein nicht zutreffendes Prüfungsurteil abgibt (Prüfungsrisiko), auf ein vertretbar niedriges Maß zu reduzieren. Ein absoluter Grad an Sicherheit ist auf Grund inhärenter Grenzen einer Prüfung nicht erzielbar. Ein Grund hierfür ist z.B., dass Prüfungsnachweise oft eher überzeugender als zwingender Natur sind.  

International Financial Reporting Standards (IFRS)

Internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Sie sollen losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse regeln. Die IFRS werden von zahlreichen Ländern zumindest für kapitalmarkt­orientierte Unternehmen vorgeschrieben. Sie bestehen aus Standards und offiziellen Interpretationen dieser Standards.

Insolvenz

Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch (akute) Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität), drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In vielen Fällen wird das verbleibende Vermögen auf die Gläubiger aufgeteilt. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber aber auch zahlreiche neue Möglichkeiten geschaffen, ein Unternehmen im Insolvenzverfahren zu sanieren. Ob eine Insolvenzreife vorliegt, wird z.B. von Wirtschaftsprüfern auf Basis eines Gutachtens nach IDW S 11 festgestellt.

International Accounting Standards Board (IASB)

International besetztes privatwirtschaftliches Gremium von Rechnungslegungsexperten, das die International Financial Reporting Standards entwickelt und bei Bedarf überarbeitet. Die IFRS bestimmen die Grundsätze, nach denen Jahres- Konzern und Zwischenabschlüsse von Unternehmen für Zwecke der internationalen Kapitalmärkte erstellt werden. Das IASB eine besondere Bedeutung für das Funktionieren der internationalen Kapitalmärkte, die auf relevante und verlässliche Informationen zur Entscheidungsfindung angewiesen sind.

Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)

Eingetragener Verein, der die Arbeit der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fördert und unterstützt, Aus- und Fortbildung anbietet sowie die Interessen des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer vertritt. In seinen Verlautbarungen legt das IDW die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit ihrer Tätigkeit nachgehen können.

International Federation of Accountants (IFAC)

Internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer und Rechnungsleger in Praxen. IFAC umfasst 179 Mitglieder und assoziierte Mitgliedsorganisationen aus dem Prüfungs- und Rechnungslegungsbereich sind. Ziele der Organisation sind die Stärkung des Berufsstandes und das Setzen von weltweiten Standards für die Wirtschaftsprüfung.

International Standards on Auditing (ISA)

International anerkannte Standards zur Abschlussprüfung, veröffentlicht vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB). Im Zusammenhang mit der Prüfung von Abschlüssen, die nach den Regeln des international bedeutenden Regelwerks International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurden, ist die Anwendung der ISA von besonderer Relevanz.

International Sustainability Standards Board (ISSB)

Unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) entwickelt und verabschiedet. Der ISSB

soll eine umfassende globale Grundlinie hochwertiger Standards für die Angabe über nichtfinanzielle Informationen, also den Umgang eines Unternehmens mit der Verpflichtung gegenüber environment, social and governance (ESG) entwickeln.

Jahresabschluss

Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres, welcher die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Einzelunternehmens mit Kaufmannseigenschaft darstellt. Ein Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften und bestimmten anderen Gesellschaften kommt ein Anhang hinzu.

Jahresabschlussprüfung

Prüfung des Jahresabschlusses sowie ggf. des Lageberichts eines Unternehmens durch einen Abschlussprüfer. Ziel einer nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB durchgeführte Abschlussprüfung ist es, ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit abzugeben, ob der Abschluss in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und ggf. sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung aufgestellt worden ist (Gesetzesmäßigkeitsprüfung). Grundsätzlich sind alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

Jahresfinanzbericht

Jedes Unternehmen, das Wertpapiere herausgibt, ist nach jedem Geschäftsjahr und innerhalb der ersten vier Monate des folgenden Geschäftsjahres dazu verpflichtet, einen Jahresfinanzbericht zu veröffentlichen. Er dient dazu, die Anleger über die finanzielle Situation und Unternehmenstätigkeit des Unternehmens ausgiebig zu unterrichten und so ein informiertes Anlegeverhalten zu ermöglichen.

Joint Audit

Prüfung des Abschlusses eines Unternehmens bzw. Konzerns durch mehrere Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gemeinsam als Abschlussprüfer beauftragt sind (Gemeinschaftsprüfung). Das Ergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den Prüfungsurteilen der beauftragten Wirtschaftsprüfer zusammen.

Key Audit Matters (KAM)

Angabe von besonders wichtigen Prüfungssachverhalten im Bestätigungsvermerk von Abschlussprüfern bei Abschlussprüfungen kapitalmarktnotierter Einheiten (“listed entites”). Für Unternehmen von öffentlichem Interesse („Public Interest Entities”, kurz: PIEs) ist die Angabe von KAM verpflichtend.

Konzern

Rechtlich selbständige Unternehmen, die etwa durch Eigentumsverhältnisse untereinander verbunden sind. Man spricht daher auch von einer wirtschaftlichen Einheit.

Konzernabschluss

Jahresabschluss der wirtschaftlichen Einheit Konzern. Bestandteile des handelsrechtlichen Konzernabschlusses sind: Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Der Konzernabschluss ist um einen Konzernlagebericht zu ergänzen.

Konzernlagebericht

Handlungen und organisatorische Maßnahmen zur Aufstellung und Offenlegung eines Konzernabschlusses nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften. Häufig schreiben die Rechnungslegungsvorschriften vor, dass der Konzernabschluss eine Konzernbilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Gesamtergebnisrechnung, einen Konzernanhang, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung, auch Eigenkapitalspiegel genannt, und eine Kapitalflussrechnung enthalten soll. Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss ist außerdem um einen Konzernlagebericht zu ergänzen.

Konzernrechnungslegung

Handlungen und organisatorische Maßnahmen zur Aufstellung und Offenlegung eines Konzernabschlusses nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften. Häufig schreiben die Rechnungslegungsvorschriften vor, dass der Konzernabschluss eine Konzernbilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Gesamtergebnisrechnung, einen Konzernanhang, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung, auch Eigenkapitalspiegel genannt, und eine Kapitalflussrechnung enthalten soll. Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss ist außerdem um einen Konzernlagebericht zu ergänzen.

Kritische Grundhaltung

(Abschluss-)Prüfungen sind stets mit einer kritischen Grundhaltung zu planen und durchzuführen im Bewusstsein, dass Umstände bestehen können, die dazu führen, dass der Abschluss wesentliche falsche Darstellungen enthält. Zur kritischen Grundhaltung gehört es, aufmerksam zu sein, bspw. für Prüfungsnachweise, die zueinander in Widerspruch stehen, oder Informationen, welche die Verlässlichkeit von Dokumenten in Frage stellen, die als Prüfungsnachweise genutzt werden sollen.

Lagebericht

Darstellung des Geschäftsverlaufs des abgelaufenen Geschäftsjahrs, des Geschäftsergebnisses und der aktuellen Lage eines Unternehmens einschließlich Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken. Die Darstellung im Lagebericht hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage des Unternehmens zu vermitteln. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben grundsätzlich einen solchen Bericht jeweils zusammen mit ihrem Jahresabschluss zu erstellen. Der Lagebericht bildet keinen Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ist ein eigenständiges (Finanz-) Berichtsinstrument.

Nachhaltigkeitsbericht

Der Nachhaltigkeitsbericht ist neben dem Geschäftsbericht ein wichtiger Bestandteil der Informationspolitik des Unternehmens; er informiert die Stakeholder neben der wirtschaftlichen auch über ökologische und soziale Aspekte des Unternehmens. Er ist zugleich auch ein Instrument des Nachhaltigkeitsmanagements. Inzwischen veröffentlichen vor allem Großunternehmen aller Branchen jährlich derartige Berichte.

Nachtragsprüfung

Unter Nachtragsprüfung wird die erneute Prüfung eines Jahres- oder Konzernabschlusses bzw. (Konzern-)Lageberichts auf Grund vorgenommener Änderungen nach Beendigung der Abschlussprüfung verstanden. Der Abschlussprüfer hat den Jahres- oder Konzernabschluss bzw. (Konzern-)Lagebericht erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert und die Berichterstattung und den Bestätigungsvermerk entsprechend zu ergänzen. Zu einer Änderung von Abschlüssen und damit einer Nachtragsprüfung können z.B. folgende Sachverhalte führen: Bekanntwerden von wertaufhellenden Tatsachen oder die Berichtigung von Fehlern.  

Nichtfinanzielle Berichterstattung

Bei der nichtfinanziellen Berichtspflicht müssen die betroffenen Unternehmen laut HGB Angaben zu Umwelt-, Arbeit­nehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachkommen. Für solche Aspekte sind jeweils diejenigen Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind. Die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung hat in Deutschland durch den Aufsichtsrat als Überwachungsorgan zu erfolgen.

Offenlegungsplicht

Kapitalgesellschaften wie bspw. Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sowie bestimmte andere Unternehmen sind verpflichtet, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse offenzulegen oder unter gewissen Voraussetzungen im Unternehmensregister zu hinterlegen. Sie erhöht die Transparenz über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen. Ferner stellt sie einen Ausgleich zur Haftungsbeschränkung von Kapitalgesellschaften dar und dient der Verwirklichung eines effektiven Gläubigerschutzes sowie eines wirksamen Schutzes des Geschäftsverkehrs.

Pflichtprüfung

Auf Grund eines formellen oder materiellen, bundes- oder landesrechtlichen Gesetzes vorgeschriebene Prüfung, z.B. zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts von mittelgroßen und großen Kapitelgesellschaften gemäߧ316 Abs. 1 HGB.

Prüferische Durchsicht

Die prüferische Durchsicht ist eine Assurance-Leistung zur Erhöhung der Glaubhaftigkeit der zu beurteilenden historischen Finanzinformationen (auch „Review) und stellt eine kritische Würdigung auf der Grundlage von Plausibilitätsüberlegungen dar.

Prüfungsausschuss

Gremium von Fachleuten, die eine Prüfung (Examen) abnehmen, und andererseits ein Gremium, das von einem übergeordneten Gremium zur Vornahme von Handlungen zur Prüfung von Vorgängen oder Sachverhalten temporär oder permanent eingesetzt wird. Aufsichtsgremien von Firmen richten vielfach einen Ausschuss zur Prüfung der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Abschlussprüfung ein (Audit Committee).

Prüfungsbericht

Berichterstattung über Gegenstand, Art und Umfang sowie Ergebnis einer Prüfung. Der Prüfungsumfang richtet sich dabei immer nach dem Prüfungsauftrag. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die im HGB als auch im PublG festgelegt sind, ist bei gesetzlichen Abschlussprüfungen und bei Abschlussprüfungen, die freiwillige nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden, ein schriftlicher Prüfungsbericht vorgeschrieben. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht zu unterzeichnen und den gesetzlichen Vertretern vorzulegen. Bei Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat ist der Prüfungsbericht diesem vorzulegen.

Prüfungsgegenstand

Die der Prüfung zugrunde liegenden Sachverhaltsinformationen.

Prüfungshandlung

Prüfungshandlungen sind Tätigkeiten des Prüfers zur Einholung von Prüfungsnachweisen. Der Prüfer hat Prüfungshandlungen durchzuführen, bis der erforderliche Grad an Sicherheit für sein Prüfungsurteil erreicht ist.

Prüfungsnachweis

Informationen, die vom Prüfer genutzt werden, um die Schlussfolgerungen zu ziehen, welche die Grundlage für sein Prüfungsurteil bilden. Prüfungsnachweise umfassen sowohl Informationen, die in den der zu prüfenden Sachverhaltsinformation zugrunde liegenden Unterlagen enthalten sind, als auch aus anderen Quellen erlangte Informationen.

Prüfungsqualität

Anwendung von Methoden und Prozessen, die helfen sollen, dass der Abschlussprüfer die Prüfungsleistung ordnungsgemäß erbringt und die fehlerfreie Darstellung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sichergestellt wird.

Prüfungsrisiko

Risiko des Prüfers, dass er ein unmodifiziertes Prüfungsurteil trotz vorhandener wesentlicher falscher Darstellungen im Prüfungsgegenstand abgibt. Beurteilung, ob die zu beurteilende Sachverhaltsinformation (der Prüfungsgegenstand) frei ist von wesentlichen Falschdarstellungen.

Prüfungsurteil

Beurteilung, ob die zu beurteilende Sachverhaltsinformation (der Prüfungsgegenstand) frei ist von wesentlichen Falschdarstellungen. Zusammenfassende Feststellung der Ergebnisse der Prüfung, in der der Übereinstimmungsgrad zwischen Ist- und Sollzustand beschrieben wird. Bei gesetzlichen Abschlussprüfungen kommt dies im Bestätigungsvermerk zum Ausdruck.

Prüfungsvermerk

Zusammenfassende Feststellung der Ergebnisse der Prüfung, in der der Übereinstimmungsgrad zwischen Ist- und Sollzustand beschrieben wird. Bei gesetzlichen Abschlussprüfungen kommt dies im Bestätigungsvermerk zum Ausdruck.

Public Interest Entities (PIE)

Unternehmen von öffentlichem Interesse, d.h. kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.

Qualitätskontrolle (extern)

Bestandteil des Qualitätsmanagements, welcher alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, die vorbereitend, begleitend und prüfend der Schaffung und Erhaltung einer definierten Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung dienen, umfasst.

Qualitätsmanagement

Systematische Planung und Steuerung von Prozessen bezüglich Qualität. Qualitätsmanagement (oder Qualitätssicherung) umfasst die Summe der Maßnahmen, mit denen Qualitätsziele erreicht werden. Dabei werden ausgehend von den Qualitätszielen die Qualitätsrisiken in den betrieblichen Prozessen identifiziert und prozessindividuelle Maßnahmen zur Sicherung der Fähigkeit der WP-Praxis ergriffen, professionelle und qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen. Eingebunden wird das Qualitätsmanagement in einen Überwachungsprozess.

Rechnungslegung

Die Rechnungslegung informiert mit Dokumenten, wie z.B. dem Jahresabschluss und dem Lagebericht, über die Unternehmensergebnisse und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Diese werden mit Hilfe von Rechenwerken des Rechnungswesens, wie der Buchführung, erstellt. Die Rechnungslegung erfolgt nach veröffentlichten, allgemein anerkannten Regeln in der Form von Gesetzen oder Rechnungslegungsstandards. Soweit sie die Rechnungslegung und Einnahme-Ausgabe-Rechnungen nach doppelter Buchführung regeln, werden diese auch Bilanzrecht genannt.

Restrukturierung

Veränderung von Prozessen, Systemen und Strukturen in bzw. von Unternehmen als geplanter organisatorischen Wandel, der bewusst herbeigeführt wird, um das vorhandene Effizienzniveau der Unternehmung zu verbessern, insbesondere wenn sich das Unternehmen in einer Krisensituation befindet.

Risikoorientierter Prüfungsansatz

Abschlussprüfungen und andere Prüfungen, die Prüfungsurteile mit hinreichender Sicherheit fällen wollen, erfolgen nach dem Konzept des risikoorientierten Prüfungsansatzes. Dieser kann wie folgt skizziert werden:

  • Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in Abschluss und Lagebericht auf Grundlage eines zu erlangenden Verständnisses von dem zu prüfenden Unternehmen und seinem Umfeld;
  • Planung und Umsetzung geeigneter Prüfungshandlungen als Reaktion auf die beurteilten Risiken und Einholung ausreichender und geeigneter Prüfungsnachweise um das Prüfungsrisiko auf ein vertretbar niedriges Maß zu begrenzen;
  • Bildung eines Prüfungsurteilsurteils auf Grundlage von Schlussfolgerungen aus den erlangten Prüfungsnachweisen.
Rotation

Bei der Rotation von Abschlussprüfern ist zwischen einer externen und einer internen Rotation zu unterscheiden. Sowohl bei der externen als auch bei der internen Rotation muss der beauftragte Prüfer nach einer bestimmten Mandatsdauer wechseln. Während bei der internen Rotation der Prüfer von einer anderen Person derselben Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ersetzt werden kann, muss bei der externen Prüferrotation auch die Prüfungsgesellschaft wechseln.

Rückstellung
Rückstellungen sind Posten auf der Passivseite einer Bilanz, mit denen bestimmte künftige Vermögensabgänge (z.B. Ausgaben) oder Aufwendungsüberschüsse gewinnmindernd erfasst werden. Mit der Bildung von Rückstellungen wird also einen Betrag zurückgestellt, um zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Rückstellungen mit Verpflichtungscharakter beruhen auf einer Außenverpflichtung, d.h. einem rechtlichen oder faktischen Leistungszwang gegenüber Dritten. Hierunter fallen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, bei denen die Verpflichtung dem Grund oder der Höhe nach ungewiss sind, und die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Aufwandsrückstellungen werden für bestimmte künftige Aufwendungen gebildet, ohne dass einer Verpflichtung gegenüber einem Dritten bedarf.

Selbstprüfungsverbot

Prüfungs- und Beratungsleistungen bzw. weitere Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern sind vereinbar, soweit sie keine Sachverhalte betreffen, die später Prüfungsgegenstand von Audit- oder Assurance-Leistungen werden. Grund für das Selbstprüfungsverbot ist die Befürchtung, dass Wirtschaftsprüfer*innen, die an der Erstellung der zu prüfenden Sachverhaltsinformation mitgewirkt haben, bei der Prüfung Fehler entweder nicht erkennen (fachliche Voreingenommenheit) oder diese zum Selbstschutz bewusst verschweigen. Eine Beratung ist in der Regel unschädlich, solange Wirtschaftsprüfer*innen lediglich Handlungsmöglichkeiten und ihre Konsequenzen aufzeigen, die Entscheidung aber selbständig und eigenverantwortlich durch das Unternehmen getroffen wird.

Sicherheitsgrad

Grad an Sicherheit, mit dem ein Prüfungsurteil abgegeben wird. Der im Rahmen einer Prüfung erzielte Sicherheitsgrad ist i.d.R. nicht quantifizierbar, sondern ergibt sich aus den konkreten Umständen des Auftrags sowie dem pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Es wird zwischen Prüfungsaufträgen mit hinreichender und solchen mit begrenzter Sicherheit unterschieden.

Sonderprüfung

Durchführung einer Prüfung zur Aufklärung verschiedener Sachverhalte innerhalb einer Gesellschaft oder eines Konzerns. Unterschieden wird nach allgemeinen, bilanzrechtlichen und konzernrechtlichen Sonderprüfungen. Jede der Prüfungsarten unterliegt eigenen Anforderungen, sowohl an das Unternehmen als auch an die Zuständigkeit der Prüfer.

Steuerberatung

Geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Die Steuerberatung ist ausschließlich Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet.

Sustainable Finance

Aktivitäten von Finanzdienstleistern, die sich auf die Verringerung von Umwelt- und Klimaschäden, die Förderung von sozialer Teilhabe und eine nachhaltige Unternehmensführung beziehen. Wichtige Grundlage dafür ist das Pariser Klimaschutzabkommen und der darauf basierende EU-Aktionsplan, der konkrete Nachhaltigkeitsziele für den Finanzsektor definiert.

Taxonomie

Die EU Taxonomie Verordnung beschreibt einen Rahmen um “grüne” oder “nachhaltige” Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU allgemeingültig zu klassifizieren. Zuvor bestand keine klare Definition von grüner, nachhaltiger oder umweltfreundlicher Tätigkeit. Durch die EU Taxonomie werden für den Begriff der Nachhaltigkeit nun klare Regeln und Rahmenbedingungen geschaffen, wann nach Auffassung der EU ein Unternehmen nachhaltig oder umweltfreundlich wirtschaftet.

Testat
siehe Bestätigungsvermerk

Unternehmensberatung
siehe Advisory

Unternehmensbewertung
Verfahren zur Ermittlung des Wertes von Unternehmen und Unternehmensanteilen Eine Bewertung von Unternehmen wird durch externe Gutachter durchgeführt und der Wert des Unternehmens wird anhand des Kapitals, des Cash Flows und des Vermögens festgestellt. Für eine ordnungsgemäße Bewertung des Unternehmens ist es unbedingt erforderlich, dass die Bewertung nicht von dem jeweiligen Unternehmen durchgeführt wird, sondern ein externer Dritter die Bewertung vornimmt.
Unternehmensfortführung

Das Fortführungsprinzip (auch Going-Concern-Prinzip oder Grundsatz der Unternehmensfortführung) ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen und besagt, dass bei der Bewertung von Bilanzpositionen von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen wird, sofern weder tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten dieser Annahme entgegenstehen. Darüber hinaus spielt der Begriff auch in der Unternehmensbewertung eine Rolle.

Unternehmenssanierung

Prozess, um die wirtschaftliche Schieflage eines Unternehmens zu beseitigen und das Unternehmen z.B. vor einer Insolvenz zu retten. Eine Unternehmenssanierung verfolgt das Ziel, die Ursachen, die die Unternehmenskrise ausgelöst haben, zu beheben und den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Dazu wird – z.B. von Wirtschaftsprüfern – zunächst die Krisensituation analysiert, es wird das neue wettbewerbsfähige Leitbild des Unternehmens definiert und es werden Maßnahmen entwickelt, dieses Leitbild zu erreichen. Eine nachhaltige Sanierung setzt typischerweise ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 voraus.  

Unternehmenssteuer

Gesamtheit aller Steuern, die ein Unternehmen in Deutschland an den Staat abführen muss. Die Unternehmenssteuer ist in dem Sinne keine eigene Steuer, da sie unterschiedliche Steuern in einer Bezeichnung zusammenfasst. Dazu gehören drei Steuertypen: Steuern auf den Ertrag, Abgaben auf den Verbrauch, Steuern auf die Substanz.

Unternehmensstrafrecht

Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts, welches die Sanktionierung von juristischen Personen und Personenverbänden durch Kriminalstrafen regelt. Ein Unternehmensstrafrecht existiert in Deutschland derzeit nicht, da das Strafrecht nur die Bestrafung natürlicher Personen zulässt, nicht aber der juristischen Personen, für die sie tätig geworden sind. Eine Möglichkeit, Unternehmen zu sanktionieren, besteht derzeit nur nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

Verwandte Leistungen

Verwandte Leistungen stehen in einem engen Zusammenhang zu Assurance-Leistungen, bei ihnen gibt der Wirtschaftsprüfer jedoch kein prüferisches Urteil ab. Sie dienen der Unterstützung von Unternehmen bei der Erledigung gesetzlich geforderter Tätigkeiten (z.B. bei der Erstellung von Abschlüssen) oder zur Entscheidungsvorbereitung (bspw. Aufträge zur Durchführung vereinbarter bzw. vorgegebener Untersuchungshandlungen, Erstellung von Gutachten bzw. sachverständige Stellungnahmen).

Vollständigkeitserklärung

Schriftliche Erklärung vom Management eines Unternehmens in Form eines an den (Abschluss-)Prüfer adressierten Schreibens, in dem das Management bestätigt, seiner Verantwortung für die Aufstellung der geprüften Sachverhaltsinformationen (z.B. Jahresabschluss und Lagebericht) nachgekommen zu sein sowie eine umfassende Versicherung über die Vollständigkeit der erteilten Auskünfte und Nachweise abgegeben zu haben.

Vorbehaltsaufgabe
Aufgabe, die einer bestimmten Personengruppe vorbehalten ist. So ist bspw. die Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen (Pflichtprüfungen) grundsätzlich dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer vorbehalten

Wesentlichkeit

Grundsatz (nicht nur) in der Abschlussprüfung, dass die Prüfung des Abschlusses und ggf. des (Konzern-)Lageberichtes darauf auszurichten ist, mit hinreichender Sicherheit wesentliche falsche Darstellungen aufzudecken. Der Abschlussprüfer wendet das Konzept der Wesentlichkeit sowohl bei der Planung und Durchführung der Prüfung als auch bei der Beurteilung der Auswirkungen von identifizierten falschen Darstellungen auf die Prüfung und von etwaigen nicht korrigierten falschen Darstellungen an. Im Allgemeinen werden falsche Darstellungen, einschließlich fehlender Darstellungen, als wesentlich erachtet, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder in der Summe die wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen, die diese auf der Grundlage des Abschlusses treffen.

Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung umfasst in einem breiten Begriffsverständnis alle von Wirtschaftsprüfern erbrachte Dienstleistungen aus den Bereichen Audit, Assurance und verwandte Leistungen, Advisory sowie Legal & Tax.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prüfungsgesellschaft, die als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anerkannt ist (§ 1 III WPO). Nach § 27 WPO kann eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, SE, KGaA, GmbH, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft sein.

Wirtschaftsprüfer*in

Wirtschaftsprüfer*innen sind Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. Dafür ist eine persönliche und fachliche Eignung nachzuweisen, die in einem Zulassungsverfahren und einem anspruchsvollen staatlichen Examen festgestellt wird. Nur Wirtschaftsprüfer dürfen gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Die Fähigkeiten und Kenntnisse, über die Wirtschaftsprüfer durch ihre breite Ausbildung und ihre Tätigkeit als Abschlussprüfer verfügen, befähigen sie auch zahlreiche weitere Dienstleistungen aus den Bereichen Assurance und verwandte Leistungen, Advisory und Legal & Tax anzubieten. Ihre Auftraggeber (Mandanten) profitieren dabei regelmäßig von der Vielfalt methodischer und fachlicher Kenntnisse, die Wirtschaftsprüfer u.a. aus ihrer Tätigkeit als Abschlussprüfer mitbringen, aus ihren Erfahrungen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Branchen, der Vertrautheit mit innovativen Technologien sowie vom besonderen Vertrauen, das Ihnen als Abschlussprüfer entgegengebracht wird.

Wirtschaftsrecht

Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt, und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.