ADVISORY (BERATUNG)

Neben betriebswirtschaftlichen Prüfungen und verwandten Leistungen sowie der Steuer- und Rechtsberatung unterstützen Wirtschaftsprüfer*innen ihre Mandanten auch als Berater*innen bei vielen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Das Leistungsangebot zeichnet sich durch eine dynamische Weiterentwicklung sowie durch eine zunehmende Differenzierung und Erweiterung aus. Es umfasst nicht nur die operative, sondern zunehmend auch die strategische Beratung bis hin zur Umsetzung der Strategie.

Was ist Advisory?

Der Begriff Advisory (auch Consulting oder Beratung) umfasst Leistungen, bei denen Wirtschaftsprüfer*innen bei der Klärung von Sachverhalten oder Problemen und beim Erarbeiten von Lösungsvorschlägen unterstützen. Dabei löst der Berater die Problemstellung eigenständig und übernimmt für seinen Lösungsvorschlag die Verantwortung. Die Entscheidung, ob bzw. inwieweit der Vorschlag umgesetzt wird oder welche sonstigen Schlüsse aus dem Beratungsergebnis gezogen werden, obliegt dem Beratenen.

Wozu werden Advisory-Leistungen benötigt

Die Herausforderungen, vor denen Unternehmen aller Branchen und Größenklassen stehen, sind vielfältig und komplex: digitale Transformation, wachsende Bedrohungslage im Cyberraum, steigende Regulierung, Anforderungen an Effizienz und Nachhaltigkeit der Unternehmenstätigkeit, Auswirkungen von Pandemie oder Krieg und vieles mehr. Häufig sind Anpassungsmaßnahmen von erheblicher Tragweite und hoher Geschwindigkeit erforderlich, um Chancen nutzen bzw. Risiken bewältigen zu können. Wirtschaftsprüfer können diese Anpassung als Berater wirksam unterstützen und begleiten. Zudem ist die Agenda von den für die Unternehmensführung und -überwachung Verantwortlichen durch unsichere Entscheidungssituationen geprägt. Beratungsleistungen können hierbei – neben den Assurance-Leistungen und verwandten Leistungen – den Nachweis der angemessenen Beachtung der Sorgfaltspflichten durch die Unternehmensorgane erleichtern.

WELCHE ADVISORY-LEISTUNGEN GIBT ES?

Die Palette möglicher Beratungsthemen ist sehr breit und entwickelt sich durch neue (technologische) Möglichkeiten und sich verändernde Anforderungen des Marktes stetig weiter. Als wichtige Kategorien von Beratungsleistungen können bspw. die folgenden genannt werden:

  • IT-Beratung, Cybersicherheit
  • Transaktionsberatung
  • Bewertungsleistungen
  • Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
  • Forensic-/Fraud-Untersuchungen
  • Ausgestaltung, Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen
  • Nachhaltigkeit
  • Risk & Compliance

Je nach Ausgestaltung des konkreten Auftrags kann es sich bei den von Wirtschaftsprüfer in den o.g. Themenfeldern erbrachten Leistungen auch um Assurance- oder verwandte Leistungen handeln.

Abgrenzung

Leistungen aus den Bereichen Advisory, Audit, Assurance und verwandte Leistungen werden nicht immer gesondert durchgeführt (sog. hybride Aufträge). So umfassen Beratungsaufträge bei einem Unternehmenserwerb häufig auch die Beurteilung vergangenheits- oder zukunftsorientierter Finanzinformationen (z.B. in Form einer Prüfung oder eines Reviews von Abschlüssen).

Abgrenzung zu Audit- und Assurance-Leistungen
Im Gegensatz zu Audit- und Assurance-Leistungen gibt der Wirtschaftsprüfer bei Beratungsleistungen kein prüferisches Urteil ab.

Abgrenzung zu verwandten Leistungen
Während das Ergebnis verwandter Leistungen in einer formellen Berichterstattung festgehalten wird (z.B. in Form einer Bescheinigung oder eines Gutachtens), wird über das Ergebnis von Advisory-Leistungen in einer nicht standardisierten Form, z.B. anhand von Analysen und Empfehlungen berichtet.

Grenzen von Advisory-Leistungen

Selbstprüfungsverbot
Prüfung und Beratung stehen sich nicht per se entgegen. Sie sind grundsätzlich vereinbar, soweit sie keine Sachverhalte betreffen, die später Prüfungsgegenstand von Audit- oder Assurance-Leistungen werden. Grund für das Selbstprüfungsverbot ist die Befürchtung, dass Wirtschaftsprüfer*innen, die an der Erstellung der zu prüfenden Sachverhaltsinformation mitgewirkt haben, bei der Prüfung Fehler entweder nicht erkennen (fachliche Voreingenommenheit) oder diese zum Selbstschutz bewusst verschweigen. Eine Beratung ist in der Regel unschädlich, solange Wirtschaftsprüfer*innen lediglich Handlungsmöglichkeiten und ihre Konsequenzen aufzeigen, die Entscheidung aber selbstständig und eigenverantwortlich vom Unternehmen getroffen wird.

Blacklist
Strengere Grenzen sind Beratungsleistungen des Abschlussprüfers von Unternehmen von öffentlichem Interesse (auch: public interest entities, PIE) gesetzt. Der Abschlussprüfer darf Nichtprüfungsleistungen, die auf einer Blacklist enthalten sind, für das zu prüfende Unternehmen nicht erbringen. Die nicht auf der Blacklist geführten und somit zulässigen Beratungsleistungen sind zudem auf eine bestimmte Höhe des Honorars für die Abschlussprüfung begrenzt (Fee Cap).

Interessenskonflikte
Wirtschaftsprüfer dürfen außerdem nicht zwei Parteien mit widerstreitenden Interessen beraten. Dies wäre bspw. der Fall, wenn im Rahmen eines Unternehmensverkaufs sowohl verkäufer- als auch käuferseitig eine Transaktionsberatung erfolgen würde. Die unterschiedliche Interessenlage beider Parteien zeigt sich z.B. darin, dass der Verkäufer einen möglichst hohen, der Käufer dagegen einen möglichst niedrigen Kaufpreis zu erzielen versucht.

Wie werden Advisory-Leistungen erbracht?

Auf Grund der Vielfalt möglicher Themen und Beratungsleistungen gibt es kein “Schema F” bei der Vorgehensweise. Art und Umfang der Tätigkeiten werden jeweils durch den konkreten Auftrag bestimmt. Beratungsleistungen beinhalten aber stets ein analytisches Verfahren, welches typischerweise eine Kombination folgender Aktivitäten umfasst:

  • Definition von Zielen
  • Feststellung von Tatsachen
  • Herausarbeiten von Chancen und Risiken
  • Beurteilung von Alternativen
  • Entwicklung von Empfehlungen sowie von zu ergreifenden Maßnahmen
  • Kommunikation der Arbeitsergebnisse
  • Implementierung und Durchführung von Folgemaßnahmen

Wieso sind Wirtschaftsprüfer besonders geeignete Berater?

Wirtschaftsprüfer*innen genießen großes Vertrauen ihrer Mandanten und sind häufig erster Ansprechpartner für viele betriebswirtschaftliche Themen. Ihre breit gefächerte Ausbildung sowie die im Rahmen von Audit-, Assurance- und verwandten Leistungen erforderlichen Fähigkeiten und aufgebauten Kenntnisse stellen auch bei Beratungsleistungen ein besonderes Qualitätsmerkmal von Wirtschaftsprüfer*innen dar (Methoden-, Unternehmens- und Branchenkompetenz).