Wirtschaft für uns alle – so machen wir das.
Wirtschaftsprüfer sind vom Gesetzgeber mit der Aufgabe betraut, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen vorzunehmen. Nur Wirtschaftsprüfer dürfen Jahresabschlüsse prüfen. Diese Aufgabe ist Wirtschaftsprüfern vorbehalten. In der Abschlussprüfung prüft und bestätigt der Wirtschaftsprüfer die Verlässlichkeit der Informationen im Jahresabschluss sowie im Lagebericht und erhöht damit als unabhängige Instanz deren Glaubwürdigkeit.
Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten
Neben der Abschlussprüfung gibt es zahlreiche weitere Prüfungsleistungen und damit verwandte Tätigkeiten, die Wirtschaftsprüfer anbieten, um das Vertrauen in die von Unternehmen bereitgestellten Informationen zu erhöhen. Gegenstand dieser Tätigkeiten können sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Informationen sein.
Gutachterliche Tätigkeiten
Vereinbarte Untersuchungshandlungen
Erstellung von Jahresabschlüssen
Betriebswirtschaftliche Prüfungen
Neben (reinen) Steuerberatern sind auch wir, die Wirtschaftsprüfer, zu Hilfeleistungen in Steuersachen befähigt und befugt. Darüber hinaus dürfen Wirtschaftsprüfer auch eingeschränkt Unterstützung in rechtlichen Belangen leisten, sofern es sich dabei um Nebenleistungen zu ihrem Berufs-/Tätigkeitsbild handelt.
Steuer- und Rechtsberatung
Viele Unternehmen lassen sich von Wirtschaftsprüfern beraten, da sie ihr umfassendes Wirtschafts-Know-how schätzen. Sie werden engagiert für verschiedene betriebswirtschaftliche Themenstellungen in operativen wie auch in strategischen Fragen.