Wirt­schaft für uns alle – so machen wir das.

Drei Wirtschaftsprüfer im Audit-Bereich besprechen Unterlagen, während einer einen Stift hebt, um einen Punkt zu verdeutlichen.

Audit – Prüfungen schaffen Trans­parenz.

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Wirtschaftsprüfer sind vom Gesetzgeber mit der Aufgabe betraut, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen vorzunehmen. Nur Wirtschaftsprüfer dürfen Jahresabschlüsse prüfen. Diese Aufgabe ist Wirtschaftsprüfern vorbehalten. In der Abschlussprüfung prüft und bestätigt der Wirtschaftsprüfer die Verlässlichkeit der Informationen im Jahresabschluss sowie im Lagebericht und erhöht damit als unabhängige Instanz deren Glaubwürdigkeit.

Prüfung von Jahres­ab­schlüssen und Lage­berichten
Das Kern­geschäft von Wirtschafts­prüfern ist es, die gesetz­lichen Abschluss­prüfungen durch­zuführen. Diese Auf­gabe ist dem Berufs­stand vor­behalten und im Berufs­bild verankert. Sie prägt auch maß­geblich die öffentliche Wahr­nehmung von Wirtschafts­prüfern. Gegen­stand der gesetzlichen Abschluss­prüfung sind der Jahres­abschluss sowie in der Regel der Lage­bericht als ein den Abschluss ergänzendes Berichts­instrument unter anderem über die wirt­schaftliche Lage des Unter­nehmens.

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Abschluss­prüfung
In Deutschland erfolgen jährlich ca. 45.000 erfolgreiche Abschlussprüfungen (auch als „Audits“ bezeichnet), ohne dass die breite Öffentlichkeit davon Notiz nimmt. Mehr über die Rolle des Abschlussprüfers und was er genau prüft, erfährst Du im Download.

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Wirtschaftsprüfer am Schreibtisch prüft und bearbeitet Unterlagen.
Vier Wirtschaftsprüfer im Team-Meeting sitzen am Tisch vor einem Laptop und diskutieren gemeinsam Strategien.

Mit Ver­trauens­leistungen (Assur­ance) Nähe schaffen.

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Neben der Abschlussprüfung gibt es zahlreiche weitere Prüfungsleistungen und damit verwandte Tätigkeiten, die Wirtschaftsprüfer anbieten, um das Vertrauen in die von Unternehmen bereitgestellten Informationen zu erhöhen. Gegenstand dieser Tätigkeiten können sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Informationen sein.

Gut­achterliche Tätig­keiten
Im Rahmen von gutachterlichen Tätigkeiten geben Wirtschaftsprüfer ihre fundierte Auffassung zu einem Sachverhalt ab. Ihr Gutachten stützen sie auf die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, ihr pflichtgemäßes Ermessen und ihre umfassenden Sachkenntnisse.

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Verein­barte Unter­suchungs­handlungen
In einem Auftrag zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen nimmt der Wirtschaftsprüfer zuvor mit dem Auftraggeber vereinbarte und von diesem als für seine Zwecke angemessen erachtete Untersuchungshandlungen vor. Gegenstand vereinbarter Untersuchungshandlungen können sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Informationen sein.

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Erstellung von Jahres­abschlüssen
Wirtschaftsprüfer werden aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Prüfung – jenseits der Abschlussprüfung – häufig mit der Erstellung von Jahresabschlüssen beauftragt. Je nach konkreter Ausgestaltung des Erstellungsauftrags kann es sich dabei um eine reine Erstellungstätigkeit ohne eine Beurteilung durch den Wirtschaftsprüfer oder um eine Erstellung kombiniert mit umfassenden Beurteilungen handeln.

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Betriebs­wirt­schaftliche Prüfungen
Das weitere Angebot an Dienstleistungen im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Prüfungen ist breit gefächert und entwickelt sich im Zuge des stetigen Wandels, dem Unternehmen ausgesetzt sind, dynamisch weiter. Was unter solche Leistungen fällt und wie diese durchgeführt werden, erfährst du im Download.

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Zwei Wirtschaftsprüfer im Advisory-Bereich arbeiten gemeinsam am Tisch vor einem Laptop.

Advisory – Beratung schafft Zukunft.

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Viele Unternehmen lassen sich von Wirtschaftsprüfern beraten, da sie ihr umfassendes Wirtschafts-Know-how schätzen. Sie werden engagiert für verschiedene betriebswirtschaftliche Themenstellungen in operativen wie auch in strategischen Fragen.

Unter­nehmens­bewertung
Die Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen zu unterschiedlichen Anlässen zählt tendenziell zu den klassischen Aufgaben von Wirtschaftsprüfern. Unternehmensbewertungen sind komplexe Einzelfallbeurteilungen auf Basis vieler betriebswirtschaftlicher Informationen. Gegenstand der Betrachtung sind dabei vor allem zukunftsorientierte Informationen in Form von Planungsrechnungen.

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Re­struk­turierung, Sanierung und Insolvenz
Im Themenkreis Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz ist das Fachwissen und die Kompetenz von Wirtschaftsprüfern gefragt. Nicht oder zu spät erkannte Krisen können für Unternehmen existenzbedrohend sein. Das Nichterkennen von Insolvenzeröffnungsgründen zieht zudem für die gesetzlichen Vertreter haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

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Beratung
Werden Wirtschaftsprüfer als Berater engagiert, sollen sie in Unternehmen Probleme erkennen und dafür Lösungen erarbeiten. Die Themenvielfalt ist groß. Es geht um klassische betriebswirtschaftliche Beratung über Nachhaltigkeitsthemen bis hin zum Schutz vor Cyberbedrohungen.

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