IDW Wertekodex für Wirtschaftsprüfer*innen
1. Präambel
Wirtschaftsprüfer*innen spielen in einer Nachhaltigen Marktwirtschaft, die den ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Nachhaltigkeitszielen verpflichtet ist, eine wichtige Rolle: Sie helfen dabei, das Vertrauen der Gesellschaft in das gesetzeskonforme Verhalten der Unternehmen zu stärken. Zudem ermöglichen sie den Marktteilnehmenden informierte und fundierte Entscheidungen.
Das Vertrauen der Öffentlichkeit, der Geschäftspartner und auch der eigenen Mitarbeiter*innen in den Berufsstand hängt vom Verhalten eines jeden Wirtschaftsprüfers und einer jeden Wirtschaftsprüferin ab. Die besondere Verantwortung der Berufsträger*innen besteht darin, sowohl im öffentlichen Interesse zu handeln als auch den Belangen eines einzelnen Mandanten gerecht zu werden. Der Erfüllung ihrer Pflichten dürfen Eigeninteressen unternehmerischer oder anderer Art der Wirtschaftsprüfer*innen nicht entgegenstehen. Zur Auflösung dieser Spannungsverhältnisse zeigt der Kodex den Wirtschaftsprüfer*innen orientierende Werte auf.
Grundlegende Merkmale und Werte des Berufsstands sind Unabhängigkeit, Integrität, Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Entwicklungen und Erwartungen, eine kritische Grundhaltung, Fachkompetenz, Verschwiegenheit und ein berufswürdiges Verhalten.
Der Kodex ist Leitlinie vertrauenswürdigen Verhaltens der Wirtschaftsprüfer*innen. Er beschreibt für die Wirtschaftsprüfer*innen und für die Öffentlichkeit die genannten Merkmale und Werte im Einklang mit dem Berufseid der Wirtschaftsprüfer*innen, dem deutschen, europäischen und internationalen Recht, der Berufssatzung für WP/vBP und den berufsständischen Standards. Über die Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Regeln wacht die Berufsaufsicht.
Der Kodex gilt für alle Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern*innen wie Abschlussprüfung, sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, Steuerberatung und wirtschaftliche Beratungsleistungen. Soweit für einzelne Tätigkeiten Besonderheiten gelten, stellt sie der Kodex eigens dar.
Der IDW Vorstand empfiehlt nach dem durchgeführten Konsultationsprozess dem Berufsstand, diesen Wertekodex zu übernehmen. Diejenigen, die sich dem Kodex verpflichten, leben die in dem Wertekodex niedergelegten Grundsätze. Sie informieren die Beschäftigten und Mitarbeiter*innen regelmäßig über die ethischen Ziele und Verhaltensgrundsätze dieses Kodex und leiten jene an, ihn anzuwenden.
Im folgenden Abschnitt 2 werden die orientierenden Werte und Pflichten eines jeden einzelnen Berufsträgers dargestellt. Abschnitt 3 überträgt und ergänzt die Grundsätze für die Führung der Wirtschaftsprüfungspraxen.
2. Unsere Verhaltensgrundsätze als Wirtschaftsprüfer
Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung.
Wir üben unsere Tätigkeit in gesellschaftlicher Verantwortung aus, indem wir die Funktionsfähigkeit der Nachhaltigen Marktwirtschaft stärken, die den ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Nachhaltigkeitszielen verpflichtet ist.
Wir handeln integer.
Integrität ist persönliche Basis unseres Handelns – sowohl innerhalb wie auch außerhalb unserer Berufstätigkeit.
Integrität in beruflichen und geschäftlichen Beziehungen verstehen wir als Rechtschaffenheit, Aufrichtigkeit und Bereitschaft, für unsere Werte einzutreten. Auch in Konfliktsituationen sind die in diesem Kodex niedergelegten Werte Leitlinien unseres Handelns.
Wir verhalten uns fair und ehrlich. Wir vermeiden Diskriminierung und Diskreditierung jeglicher Art.
In unseren Geschäftsbeziehungen geben wir über unsere Leistungen, Fähigkeiten und Erfahrungen klar und nachvollziehbar Auskunft. Unsere Mandanten und die Öffentlichkeit informieren wir stets im Einklang mit den geltenden Gesetzen. Zu einem aufrichtigen Verhalten gehört, dass wir unsere Wettbewerber respektieren und uns an faire Geschäftspraktiken halten.
Der Gesetzgeber hat uns die Aufgabe übertragen und vorbehalten, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen. Der sich daraus ergebenden besonderen Verantwortung und Berufspflichten sind wir uns bewusst – auch außerhalb der Vorbehaltsaufgaben. Über die Ergebnisse unserer Prüfungen berichten wir wahrheitsgemäß, auch wenn unsere Feststellungen auf Kritik stoßen und für den Mandanten oder uns Nachteile mit sich bringen.
Wir hinterfragen und kontrollieren unser Handeln und unsere Ergebnisse. Fehler gestehen wir ein und lernen aus ihnen.
Wir entscheiden unabhängig und objektiv.
Unabhängigkeit prägt unsere Haltung und ist damit wesentliche Eigenschaft von uns Wirtschaftsprüfer*innen. Sie bildet die Grundlage der Objektivität unserer Arbeit.
Unser fachliches und geschäftliches Urteil bilden wir frei von Voreingenommenheit, eigenen Interessen oder ungebührlicher Einflussnahme unserer Mandanten oder Dritter. Wir treffen unsere Feststellungen, Beurteilungen und Entscheidungen unbefangen, objektiv und ungeachtet persönlicher Beziehungen. Bei fachlichen Beurteilungen im Rahmen von Prüfungsberichten, Gutachten und Sachverständigentätigkeit verhalten wir uns unparteiisch.
Bei Abschlussprüfungen beurteilen wir keine Sachverhalte, an deren Entstehung wir mitgewirkt haben. Wir besitzen keine Anteile an den zu prüfenden Unternehmen, noch stehen wir in persönlichen Abhängigkeiten zu ihnen oder ihren Vertreter*innen.
Wir überprüfen kontinuierlich unsere Unabhängigkeit, und zwar vor der Annahme eines Mandats und während der gesamten Dauer einer Auftragsdurchführung bis zur Berichterstattung.
Wir arbeiten sorgfältig und gewissenhaft mit hoher Fachkompetenz.
Zu unserer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit gehört, dass wir Mandate nur dann übernehmen, wenn wir – auch im Team – die für die ordnungsgemäße Bearbeitung erforderliche Fachkompetenz sowie die notwendigen sachlichen, technologischen, personellen und zeitlichen Ressourcen aufbringen können.
Themen der Nachhaltigkeit und Digitalisierung und das dafür erforderliche Risikobewusstsein sind Bestandteil unserer Fachkompetenz. Wir entwickeln unsere Fachkompetenz mit Blick auf neue Herausforderungen vorausschauend weiter. Wir verstehen unsere Fortbildungsverpflichtung im Sinne eines lebenslangen Lernens.
Eine sorgfältige Analyse bildet die Grundlage unserer Tätigkeiten. Zu diesem Zweck nehmen wir für unser Auftragsverhältnis auch relevante Informationen auf, die uns von Dritten oder anonym übermittelt werden, und prüfen sie sorgfältig auf ihre Glaubhaftigkeit.
Werden wir Wirtschaftsprüfer*innen in der Ausübung unserer Tätigkeiten so eingeschränkt, dass wir nicht mehr sorgfältig und gewissenhaft arbeiten können, versagen wir die Tätigkeit.
Ausgangspunkt der Prüfungstätigkeit ist das vollständige und umfangreiche Verständnis des Geschäftsmodells des zu prüfenden Unternehmens.Prüfungsberichte formulieren wir klar und deutlich, damit der Adressat den Inhalt ohne Missverständnisse aufnehmen kann.
Können wir einen Auftrag zur Abschlussprüfung aufgrund von § 318 Abs. 6 HGB nicht kündigen, ziehen wir die gebotenen Konsequenzen in der Berichterstattung über unsere Prüfung.
Auch wenn ein Auftrag außerhalb der Abschlussprüfung ausdrücklich insofern beschränkt ist, als wir Unterlagen nicht auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Plausibilität zu beurteilen haben, lassen wir offensichtliche Anhaltspunkte nicht unberücksichtigt, die uns Anlass zum Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen geben.
Wir nehmen eine kritische Grundhaltung ein.
Bei der Durchführung von Prüfungsaufgaben machen wir uns eine kritische Grundhaltung (professional scepticism) zu eigen, um ein hinreichend sicheres Urteil zu fällen. Hierzu halten wir z.B. die vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung ein. Die IDW Prüfungsverlautbarungen bringen einzeln, aber auch in ihrer Gesamtheit zum Ausdruck, was von Abschlussprüfern zur Wahrung der kritischen Grundhaltung erwartet wird. Gestützt auf unsere berufliche Expertise entscheiden wir in der konkreten Prüfungssituation eigenverantwortlich (professional judgement) über ergänzende oder abweichende Maßnahmen, die notwendig sind, um ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden.
Auch bei der Erstattung von Gutachten hinterfragen wir die Vollständigkeit, Glaubhaftigkeit, Angemessenheit und Verlässlichkeit bedeutsamer Unterlagen.
Wir leisten verantwortungsvolle Steuerberatung.
Als Berater*in in steuerlichen Angelegenheiten sind wir ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Wir tragen zu einem konstruktiven Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung bei. Im Interesse des Gemeinwohls setzen wir uns dafür ein, dass im Rahmen der Steuergestaltung eine missbräuchliche Schädigung des Staates unterbleibt.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit Blick auf die steuerlichen Folgen ihrer Entscheidungen zu beurteilen. Wir klären sie entsprechend unserer rechtlichen Verpflichtung über zulässige Steuergestaltungen auf. Wir fordern sie auf, steuerliche Gesetze und andere Vorschriften einzuhalten. Wir informieren sie, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist und sie daher in einen steuerrechtlichen Grenzbereich geraten können, und weisen sie auf finanzielle und Reputationsrisiken hin.
An Verstößen gegen steuerliche Vorschriften beteiligen wir uns nicht.
Wir wahren Verschwiegenheit.
Unsere berufliche Verschwiegenheit schützt das Recht des Mandanten auf Vertraulichkeit.
Wir tolerieren kein ungesetzliches Verhalten unserer Mandanten. Erhalten wir Informationen, die uns am gesetzeskonformen Verhalten unserer Mandanten zweifeln lassen, fordern wir sie auf, die Angelegenheit zu untersuchen und angemessene Maßnahmen zu treffen.
Bei der Abschlussprüfung dient die Verschwiegenheit dem öffentlichen Interesse, da sie den geschützten Raum öffnet, in dem der Mandant dem Abschlussprüfer alle relevanten Informationen anvertrauen kann.
Soweit unsere Verschwiegenheitspflicht durch den Mandanten oder gesetzlich aufgehoben ist, berichten wir gegenüber Dritten. Über Tatsachen, die schwerwiegende Gesetzesverstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern und Arbeitsnehmerinnen des geprüften Unternehmens erkennen lassen, berichten wir im Prüfungsbericht. Bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse informieren wir, wenn der Mandant unsere Zweifel am gesetzeskonformen Verhalten nicht entkräftet, entsprechend den gesetzlichen Meldepflichten die BaFin und bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auch die zuständige Strafverfolgungsbehörde.
3. Unsere Grundsätze bei der Führung einer Wirtschaftsprüferpraxis
Die Führung der Wirtschaftsprüferpraxis stellt sicher und ermöglicht, dass sich alle Führungspersonen und Mitarbeitenden, ob Berufsträger*innen oder nicht, im Sinne dieses Kodex verhalten. Jede Führungspersönlichkeit hat Vorbildfunktion („tone at the top“). Die notwendigen Maßnahmen treffen wir unter Berücksichtigung der Struktur und Anforderungen der jeweiligen Praxis.
Wir stellen Menschen in den Mittelpunkt.
Wir schaffen ein sicheres, positives und förderndes Arbeitsumfeld.
Wir helfen den Mitarbeiter*innen und Führungskräften, ihre individuellen Stärken einzusetzen, und investieren in ihre persönliche und berufliche Weiterbildung, damit sie die beste Leistung erbringen können. Wir berücksichtigen ihre Belange. Wir bieten den Mitarbeiter*innen eine sichere Arbeitsumgebung und fördern eine Kultur, in der wir uns mit gegenseitigem Respekt, Höflichkeit und Fairness begegnen. Wir fördern eine offene wertschätzende Kommunikation einschließlich des offenen Adressierens anderer Meinungen. Wir motivieren die Mitarbeiter*innen, sich über die tägliche Arbeit hinaus für den Berufstand einzusetzen und an seiner Weiterentwicklung mitzuwirken.
Diversität und Diskriminierungsfreiheit sind uns wichtig. Die Vielfalt von Alter, ethnischen Herkünften und Nationalitäten, Geschlechteridentitäten, körperlicher und geistiger Fähigkeiten, Religionszugehörigkeiten und Weltanschauungen, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht widersprechen, sexuellen Orientierungen, kulturellen Identitäten sowie sozialen Herkünften bereichert uns persönlich und in der beruflichen Tätigkeit.
Wir unterstützen die Mitarbeiter*innen, private und berufliche Interessen gut vereinbaren zu können, u.a. bei der Arbeitszeitgestaltung und der Möglichkeit zu mobilem Arbeiten.
Wir sichern die Qualität unserer Leistung.
Wir gestalten unsere Wirtschaftsprüferpraxis so, dass wir alle Aufträge in der gebotenen und von uns, unseren Mandanten sowie der Öffentlichkeit erwarteten Qualität ausführen können.
Mit unserem Qualitätsmanagementkonzept verfolgen wir das Ziel, dem Vertrauen unserer Mandanten und der Öffentlichkeit in die Qualität unserer Leistungen, insbesondere der Abschlussprüfung, jederzeit zu entsprechen.
Um unsere Qualitätsziele zu erreichen, verfolgen wir einen systematischen und kontinuierlichen Qualitätsmanagementprozess. Wir unterstützen die Überwachung dieser Prozesse durch die Aufsichtsstellen.
Einem positiven Qualitätsumfeld messen wir höchste Bedeutung bei. Wir verpflichten die Mitarbeiter*innen, die gesetzlichen und berufsständischen Regeln sowie unsere eigenen, darüber hinaus gehenden Qualitätsanforderungen zu beachten und bei Prüfungen stets eine kritische Grundhaltung zu bewahren.
Wir weisen die Mitarbeiter*innen rechtzeitig und turnusmäßig auf die gesetzlichen und berufsständischen Regeln sowie unsere Qualitätsanforderungen hin.
Zur Sicherung der Qualität unserer Leistungen sind wir zur internen und externen Konsultation angehalten. Wir fördern eine Kultur, in der Fehler als Chance zum Wandel und zur Verbesserung verstanden werden.
Wir ermutigen zu ehrlicher Selbstreflexion.
Wir unterstützen die Mitarbeiter*innen und Führungskräfte, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren, um die hohen Qualitätsstandards und die Werte des Berufsstands zu sichern. Wir helfen ihnen, eine kritische Grundhaltung zu entwickeln und auch bei Widerstand zu bewahren. Wir sind füreinander da und gehen aufeinander zu, um über berufsstandsbedingte Verhaltensanforderungen, unsere Werte und komplexe Arbeitssituationen zu sprechen.
Wir gehen internen Konflikten nach und schützen Hinweisgeber.
Wir unterstützen die Mitarbeiter*innen und Führungskräfte darin, interne (Interessens‑) Konflikte rechtzeitig anzusprechen und aufzulösen. Wir übernehmen Verantwortung, leisten aktive Unterstützung und geben Entscheidungshilfe, um ungesetzlichem Verhalten oder Fehlleistungen vorzubeugen.
Wir setzen in unseren Wirtschaftsprüferpraxen transparente und nachhaltige Organisationsstrukturen auf, die uns bei unserer Arbeit unterstützen und dem jeweiligen Geschäftsmodell angemessen sind. So tragen wir dafür Sorge, dass die Mitarbeiter*innen in geeigneter Weise die Möglichkeit haben, geschützt auf die etwaige Missachtung ethischer Anforderungen sowie auf etwaige Verstöße gegen gesetzliche oder berufsständische Regelungen hinzuweisen. Wir regen eine offene Kommunikation an, um Rückfragen oder ein Gespräch zu fraglichen Sachverhalten zu ermöglichen, entsprechen aber auch dem Wunsch nach anonymer Meldung über ein vorhandenes Hinweisgebersystem.
Wir haben ein faires Vergütungssystem.
Unser Vergütungssystem ist langfristig, qualitätsfördernd, fair sowie an der jeweiligen Praxis orientiert. Es trägt zur Einhaltung der Werte des Kodex bei.
Das Vergütungssystem unterstützt die Arbeit als verantwortungsvolle, kritische und selbstbewusste Wirtschaftsprüfer*innen und Angestellte.
Die Vergütungsstruktur in unseren Praxen trägt der Gleichberechtigung der Geschlechter Rechnung („equal pay“).
Wir führen unsere Praxen nachhaltig.
Wir bekennen uns zum Schutz der Umwelt und zur Achtung der Sozialstandards. Wir achten auf eine schonende Nutzung von Ressourcen in allen Bereichen unseres beruflichen Handelns und reduzieren Belastungen für Mensch und Natur. Wir halten die Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein und respektieren Diversität und gesellschaftliches Engagement. Wir halten alle Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Mensch und Umwelt ein und erwarten dies auch von unseren externen Dienstleistern und Lieferanten. Unser Wirken und Handeln zielen auf den langfristigen Erfolg und Bestand unserer Unternehmen.